Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von KWC Professional 
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Entgegennahme einer von uns erbrachten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist (im Folgenden nur: gewerblicher Kunde). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

I. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Druckfehler und Kalkulationsirrtümer bleiben vorbehalten. Allenfalls nötige Genehmigungen hat der Auftraggeber zu beschaffen.
 

II. Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwa individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend.
2. Wir behalten uns zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands vor, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im Ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von solchen Änderungen werden wir den Kunden vorab informieren.
3. Wir sind zu Voraus- und Teillieferungen und deren separater Abrechnung berechtigt.
 

III.  Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab Werk oder Lager. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Fracht trägt der Kunde.
2. Für Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns vor, die vereinbarten Preise wegen zwischenzeitlich eingetretener Kostenerhöhungen anzupassen.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei vollständiger Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Wertstellung des Betrages auf unserem Konto ankommt. Bei vollständiger Vorauszahlung, also vor Rechnungsstellung, gewähren wir 3 % Skonto. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht, solange ältere, fällige Rechnungen unbezahlt sind. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
4. Bei gewerblichen Kunden kommt für Kleinaufträge unter € 100,– Warenwert ohne Umsatzsteuer ein Kleinrechnungszuschlag von € 10,– zuzüglich Umsatzsteuer zur Berechnung. Ausgenommen hiervon sind Ersatzteilbestellungen.
5. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde unsere Forderungen mit 5 % und, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist, mit 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
6. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so sind wir berechtigt, vor Ausführung unserer Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheit zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
7. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 

IV.  Zeit und Ort der Lieferung, Gefahrübergang
1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange wir sie nicht schriftlich bestätigen. Haben wir eine nach Tagen oder Wochen bezeichnete Lieferfrist in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt diese Lieferfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrages und nach Leistung einer vereinbarten Anzahlung.
2. Verbindlich vereinbarte Fristen verlängern sich um den Zeitraum, während dessen wir an der Produktion oder sonstigen Leistungserbringung aus Gründen gehindert sind, die wir nicht zu vertreten haben.
3. Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug und gebührt dem Kunden deswegen Schadenersatz, wird die Höhe des Schadenersatzanspruches des Kunden auf 2 % des Kaufpreises pro vollendete Woche, maximal auf 10 % des Kaufpreises desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Verzögerung nicht benützt werden kann, beschränkt, sofern wir den Verzug weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben.
4. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
5. Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager. Die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen an anderen Orten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden soweit nicht anders vereinbart.
6. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus Umständen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, dem Besteller ab einem Monat nach Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 1 % des Warenwerts für jeden Monat, zu berechnen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Nach Ablauf von drei Monaten ab Versandbereitschaft gilt unsere Leistung als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. V. Rücksendungen Von uns gelieferte Ware wird grundsätzlich - abgesehen von den Fällen der Rückabwicklung des Vertrages - nicht zurückgenommen. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hierzu dennoch bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von zumindest 30 % - soweit nicht anders vereinbart - des Warenwertes zuzüglich Umsatzsteuer erhoben. Erforderliche Aufarbeitungs- und Neuverpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Käufer.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der für etwaige Nebenleistungen vereinbarten Entgelte das Eigentum am Liefergegenstand vor.
2. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte sind ebenfalls Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes.
3. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs oder im Falle des Antrags des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden nach Kündigung des Vertrages die gelieferte Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Zurücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Gegenüber gewerblichen Kunden gilt ergänzend Folgendes: Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Kunde tritt schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde unverzüglich die Abtretung offen legen, uns die erforderlichen Auskünfte erteilen, von uns geforderte Unterlagen aushändigen und allenfalls zur Verfolgung unserer Rechte nötige oder hilfreiche weitere Erklärungen abgeben. Für den Fall, dass die Vorbehaltssache beschädigt oder zerstört werden sollte, tritt der Kunde schon jetzt Ansprüche gegen Versicherungsanstalten und allfällige Schädiger sicherungshalber an uns ab und wird bei Bedarf über unsere Aufforderung weitere Erklärungen abgeben und überhaupt in der erforderlichen Weise an der Geltendmachung dieser Ansprüche durch uns mitwirken.

VII. Rechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung
Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren der vereinbarten Beschaffenheit und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung der üblichen Beschaffenheit entsprechen. Gewährleistung setzt unverzügliche schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Mängelbeschreibung voraus. Anderenfalls gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Zeigt sich ein bei der Anlieferung nicht erkennbarer Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
Wir können nach unserer Wahl mangelhafte Ware ersetzen oder nachbessern. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht erbrachte Arbeiten oder Lieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Bei Werkverträgen sind wir einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß bzw. analog § 1168a ABGB befreit.
Es wird keine Haftung übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Gewährleistungsansprüche verfristen in zwei Jahren ab Lieferung. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt VIII. sind weitere Ansprüche des Kunden - auch aus Schadenersatz - im Zusammenhang mit Mängeln an der gelieferten Ware ausgeschlossen.

VIII. Haftung und Schadensersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, bleibt unsere Haftung auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Darüber hinausgehender Schadenersatz, auch für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht grobes Verschulden nachgewiesen wird. Beratung durch unsere Mitarbeiter ist stets unverbindlich. Haftung aus Beratung wird ausgeschlossen.

IX. Lieferantenregress
Soweit der Kunde von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch genommen wird, ist der Regress des Kunden darauf beschränkt, von uns Erstattung der Mängelbeseitigungsaufwendungen zu verlangen.

X. Marke und Immaterialgüterrecht
Wir sind zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers berechtigt. Werden solche Produkte weiterverarbeitet, mit anderen Produkten vermischt etc., so dürfen obige Zeichen in der Folge nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verwendet werden.
Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den dazugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Wir verpflichten uns, in einem gegen uns angestrengten Rechtsstreit dem Auftraggeber den Streit zu verkünden. Tritt der Auftraggeber dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf unserer Seite bei, sind wir berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.

XI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Sitz in Hard. Für Streitigkeiten ist das für Hard sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Daten automationsunterstützt verarbeiten und konzernintern weitergeben.
3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Geltung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die den unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommen.
6. Für den Fall, dass der Auftraggeber seinerseits ansonsten nur zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrahiert, wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass diese hier keine Geltung haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, aus seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchen Grund auch immer keine Ansprüche geltend zu machen

Hard 08.2024

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